Schadensersatz für schlechte Fotos

Wenn Fotografen beauftragt werden, die Wünsche und Vorstellungen eines Kunden umzusetzen und entsprechen diese Aufnahmen am Ende nicht dem Erwarteten, fragt man sich schnell, ob der Fotograf überhaupt das volle Honorar verlangen kann bzw. man es an ihn zahlen muss.

Das bloße Nichtgefallen von Fotos reicht allerdings nicht aus, um dem Fotografen das Honorar zu verweigern. Es gibt keinen Anspruch auf Schönheit. Fotografen schulden dem Kunden eine Leistung, die handwerklich in Ordnung ist und dem Maßstab vergleichbarer Aufnahmen entsprechen. Tun diese Fotos dies nicht, kann aufgrund handwerklicher Fehler ein Schadensersatz gefordert werden.

Sollten Ihnen einmal unsere Fotos nicht gefallen oder Ihren Ansprüchen genügen, reden Sie mit uns. Wir werden immer in Ihrem Sinne unsere Aufträge abschließen. Es ist ratsam vor einem Shooting ein genaues Briefing für das Shooting aufzustellen, wie die Aufnahmen aussehen, wofür sie genutzt werden sollen und was genau fotografiert werden soll.