Nutzungsrechte

Immer wieder ist mir im Laufe meiner Tätigkeit aufgefallen, dass nicht allen bekannt ist, welche Rechte sie an den Bildern erwerben können und was es für sie bedeutet, wenn sie Rechte an Bildern erwerben. Wenn Sie Fotos oder andere geschützte Werke nutzen möchten, können Sie Nutzungsrechte erwerben. Die Urheberrechte sind nicht übertragbar an Dritte und können nur im Falle des Ablebens auf seine Erben übergehen. Dies bedeutet, dass der Urheber oder deren Rechtsnachfolger allein darüber entscheiden können, Nutzungsrechte an Dritte zu übertragen.
Man unterscheidet zwischen dem einfachen (nicht ausschließlich) und dem ausschließlichen Nutzungsrecht. Die Einräumung dieser Nutzungsrechte werden im §31 des UrhG geregelt.
Für viele Urheber ist die Übertragung von Nutzungsrechten eine Möglichkeit, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.