Das Namensnennungsrecht ist für uns Fotografen ein wichtiges Recht, weil wir damit Folgeaufträge generieren und auf unsere Arbeit aufmerksam machen können. Leider wird dieses Recht, das im § 13 des Urhebergesetzes geregelt ist, in der Praxis häufig missachtet. Wir mussten es selbst unzählige Male erleben, dass unsere Fotos ohne Nennung des Urhebers oder sogar unter Nennung einer falschen Quelle publiziert wurden.
Eine Nennung ohne Namen des Urhebers ist aber nur dann zulässig, wenn ein Fotograf im Vorfeld auf seine Nennung verzichtet.