Es gibt keine einheitliche Grundlage, wie Nutzungsrechte zu berechnen sind. So kann das Auftragshonorar, das sich aus den geleisteten Arbeitsstunden und dem Honorarmindestsatz zusammensetzt, Grundage für die Berechnung sein und wird durch die Verwendung in zeitlicher, räumlicher und inhaltlicher Form sowie die Unterscheidung von kommerzieller oder redaktioneller Nutzung durch Faktoren ermittelt. Genauso kann die Exklusivität eines Bildes darüber entscheiden. Eine weitere Möglichkeit ist die Publikation der Bildhonorare des MFM, das hauptsächlich Bildagenturen als Berechnungsgrundlage dient.
Heutzutage sind Kunden kaum noch bereit, für Nutzungsrechte über das Auftragshonrar hinaus zu zahlen. In der Regel, berechnen wir schon im Voraus ein pauschales Honorar, das die Nutungsrechte enthält, wofür wir den Auftrag erhalten haben. Benötigen Sie die Bilder auch für weitere Nutzungsarten, passen wir unser Honorar entsprechend an. Sprechen Sie mit uns vor der Auftragserteilung darüber, weil Nutzungsrechte vertraglich vereinbart werden müssen.