Arten von Nutzungsrechten

Einfaches und nicht ausschließliches Nutzungsrecht
Sie erlauben dem Erwerber, das Werk in einer vorher festgelegten Art und Weise zu nutzen. So kann die Nutzung in der zeitlichen, räumlichen oder inhaltlichen Verwendung eingeschränkt sein. Diese Rechte können auch an weitere Erwerber vergeben werden, woraus sich auch die Bezeichnung nicht ausschließlich ergibt.

Ausschließliches Nutzungsrecht
Dieses Recht bezeichnet ein uneingeschränktes Nutzungsrecht, das auch dem Urheber jede weitere Nutzung verwehren kann. Der Erwerber erlangt damit die Möglichkeit über die weitere Verwendung und die Vergabe weiterer Nutzungsrechte zu entscheiden. Der Urheber kann jedoch bei der Vergabe eines ausschließlichen Nutzungsrechtes die Ausschließlichkeit beschränken.

Keine dieser Arten von Nutzungsrechten greift das Recht auf die Urheberschaft an und entbindet keinen Käufer von der Nennung des Urhebers, solange dieser nicht selbst darauf verzichtet.